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25. Januar 2017

Vermieter muss innerhalb von 12 Monaten über Betriebskosten abrechnen

Untätigkeit und Schlamperei der Hausverwaltung entschuldigen ihn nicht (dmb) „Wir begrüßen die Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Sie ist richtig, entspricht der Gesetzeslage und war so zu erwarten“, erklärte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, zum heutigen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 249/15). „Der Vermieter muss die gesetzliche zwölfmonatige Abrechnungsfrist einhalten.
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