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11. August 2020

BGH stellt klar: Instandhaltungsanteil muss von Modernisierungskosten abgezogen werden

Mieterbund begrüßt Urteil als längst überfällig (dmb) „Modernisiert der Vermieter die Wohnung, indem er beispielsweise die alten, noch funktionstüchtigen Fenster durch Fenster mit besserer Wärmedämmung austauscht, muss er bei der anschließenden Modernisierungsmieterhöhung die Kosten abziehen, die er für die Erhaltung der alten Fenster einspart. Diese Klarstellung aus Karlsruhe ist erfreulich und führt zu finanzieller Entlastung
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