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10. Mai 2017

BGH: Gewerbliche Nutzung zur Umsetzung eines sozialpolitisch erwünschten Zwecks rechtfertigt keine Wohnungskündigung

Deutscher Mieterbund begrüßt BGH-Entscheidung (dmb) „Wir begrüßen die Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Die Karlsruher Richter stärken damit den gesetzlichen Kündigungsschutz und machen deutlich, dass nicht jedes wirtschaftliches Interesse und nicht jeder denkbare Nachteil eines Vermieters eine Kündigung der Mietwohnung rechtfertigen können“, kommentierte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas
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