Anforderungen an Sozialklausel erhöht
Mieterbund nennt BGH-Entscheidungen zu Eigenbedarf und Härtegründen unbefriedigend (dmb) „Die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zu Eigenbedarf und Härtegründen im Rahmen der so genannten Sozialklausel sind unbefriedigend. Die Karlsruher Richter haben die Anforderungen an die Geltendmachung von Härtegründen erhöht. Wenn Mieter sich aufgrund ihres hohen Alters und schlechten Gesundheitszustandes gegen die Kündigung wehren und aufweiterlesen