BGH bestätigt, Vermieter muss Grund für Wegfall des Eigenbedarfs beweisen
Mieterbund: Vorgetäuschtem Eigenbedarf muss Riegel vorgeschoben werden (dmb) „Die Zahl der vorgetäuschten Eigenbedarfskündigungen steigt in den letzten Jahren wieder. Dieses unberechtigten Kündigungen muss ein Riegel vorgeschoben werden. Gut, das der Bundesgerichtshof heute klarstellte: Vermieter, die nach Auszug des gekündigten Mieters den Eigenbedarf nicht realisieren, die Wohnung nicht wie behauptet nutzen, müssen nachweisen,weiterlesen
